Joviro
Zurück zur Startseite

AGB & Widerrufsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Joviro – Iven Krüger

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Leistungsbeschreibung
  4. Abnahme
  5. Preise und Zahlung
  6. Laufzeit und Kündigung
  7. Mitwirkungspflichten
  8. Urheberrecht
  9. Subunternehmer und Hilfsmittel
  10. Termine und höhere Gewalt
  11. Hosting, Backups und Verfügbarkeit
  12. Browserkompatibilität
  13. Gewährleistung
  14. Haftung
  15. Kommunikation und Änderungswünsche
  16. Datenschutz
  17. Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Joviro – Inhaber Iven Krüger, Holzkoppelweg 20, 24118 Kiel (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Webdesign-, Entwicklungs-, Hosting- und Betreuungsdienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf joviro.de ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (E-Mail genügt) oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

Bei Individualprojekten wird der Leistungsumfang in einem separaten schriftlichen Angebot festgehalten. Dieses Angebot bindet den Auftragnehmer für 14 Tage. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Auftraggebers zustande.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen, je nach vereinbartem Paket oder individuellem Angebot:

  1. Webdesign & Entwicklung: Konzeption, visuelles Design und technische Umsetzung einer Website gemäß vereinbartem Leistungsumfang.
  2. Hosting & Betrieb: Bereitstellung von Serverkapazitäten, technische Wartung und Updates im Rahmen des gewählten Pakets.
  3. Betreuung & Support: Laufende Unterstützung bei Änderungswünschen und Fehlerbeseitigungen im vereinbarten Umfang.

Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (Zusatzleistungen), werden gesondert beauftragt und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf anfallende Mehrkosten hin, bevor er mit der Zusatzleistung beginnt. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Zusatzleistungen zu beauftragen.

Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzsteigerungen, Kundengewinnung). Die zu erbringenden Leistungen sind Dienstleistungen, keine Werkleistungen mit garantiertem Erfolg, sofern im individuellen Angebot nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

§ 4 Abnahme

Nach Fertigstellung der Website oder eines vereinbarten Projektabschnitts stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Ergebnis zur Abnahme bereit und informiert ihn schriftlich darüber.

Der Auftraggeber hat 14 Kalendertage Zeit, die Leistung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu benennen. Meldet der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine begründeten Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel, die die Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Mit der Abnahme wird die einmalige Erstellungsgebühr vollständig fällig, sofern nicht bereits im Zahlungsplan anders vereinbart.

Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Betrieb (z. B. schaltet die Website öffentlich frei), gilt dies ebenfalls als Abnahme.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

Die Vergütung setzt sich in der Regel aus einer einmaligen Erstellungsgebühr und einer monatlichen Betreuungs- und Hosting-Pauschale zusammen. Die Erstellungsgebühr ist nach Auftragsbestätigung zur Hälfte sofort fällig, die zweite Hälfte mit der Abnahme (§ 4), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die monatliche Pauschale ist jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig.

Zahlungsabwicklung über Stripe: Zahlungen werden über Stripe, Inc. (185 Berry Street, Suite 550, San Francisco, CA 94107, USA) abgewickelt. Stripe verarbeitet Zahlungsdaten im eigenen Namen gemäß den eigenen Datenschutzrichtlinien (stripe.com/de/privacy). Wir erhalten und speichern keine vollständigen Zahlungsdaten.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen und die Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zu pausieren oder einzustellen. Bereits erbrachte Teilleistungen bleiben vergütungspflichtig.

Preisänderungen für laufende Hosting-Verträge werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Der Hosting- und Betreuungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündbar, sofern im Angebot keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für den Auftragnehmer sind insbesondere:

  1. Zahlungsverzug des Auftraggebers mit zwei oder mehr Monatspauschalen,
  2. schwerwiegender oder wiederholter Verstoß des Auftraggebers gegen diese AGB,
  3. Nutzung der Website für rechtswidrige Inhalte oder Aktivitäten.

Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage alle Daten und Inhalte in einem gängigen Format zur Verfügung. Diese Pflicht besteht für 30 Tage nach Vertragsende; danach werden die Daten gelöscht. Domains, die auf den Auftraggeber registriert sind, verbleiben bei ihm. Für die Übertragung technisch verwalteter Domains kann ein Aufwand von bis zu einer Stunde zum vereinbarten Stundensatz berechnet werden.

Bei Kündigung durch den Auftraggeber während eines laufenden Projekts (vor Abnahme) werden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, mindestens jedoch 50 % der vereinbarten Erstellungsgebühr, sofern der Auftragnehmer die Kündigung nicht zu vertreten hat.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos und sonstigen Inhalte rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Qualität bereitzustellen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Nutzung sämtlicher bereitgestellter Inhalte berechtigt ist (Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutz) und durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Inhalte entstehen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

Verzögerungen, die auf verspätet oder unvollständig gelieferten Inhalten des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung vereinbarter Fristen sowie zur Berechnung von Wartezeiten nach tatsächlichem Aufwand führen.

Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis, der für Rückmeldungen und Freigaben zuständig ist.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Designs, Grafiken, Quellcodes und sonstigen Werke sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars im Eigentum des Auftragnehmers.

Nach vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertragsgemäße Nutzung der erstellten Website ein. Eine Weitergabe des Quellcodes an Dritte, eine Nutzung für weitere Projekte oder eine Bearbeitung ohne Zustimmung des Auftragnehmers ist nicht gestattet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, realisierte Projekte zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden. Dies umfasst insbesondere: die namentliche Nennung des Auftraggebers, die Darstellung von Screenshots oder Abbildungen der erstellten Website sowie die Veröffentlichung als Referenz auf der Website des Auftragnehmers (joviro.de), in sozialen Medien und in sonstigen Marketing-Materialien. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit durch schriftliche Erklärung (E-Mail genügt) widersprechen; bereits veröffentlichte Referenzen werden in diesem Fall zeitnah entfernt.

Verwendet der Auftragnehmer lizenzpflichtige Drittmittel (z. B. Stock-Fotos, Premium-Plugins, Schriften), werden diese im Angebot ausgewiesen. Die Lizenzkosten trägt, soweit nicht anders vereinbart, der Auftraggeber.

§ 9 Subunternehmer und Hilfsmittel

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten geeignete Subunternehmer einzusetzen, sofern dies der Auftragserfüllung dient und keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Der Auftragnehmer haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für eigene Leistungen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge (z. B. für Textentwürfe, Bildgenerierung, Code-Unterstützung) einzusetzen. Alle so erstellten Inhalte werden vor Verwendung geprüft und vom Auftragnehmer verantwortet. Sofern der Auftraggeber den Einsatz bestimmter KI-Tools ausdrücklich ausschließen möchte, ist dies vorab schriftlich zu vereinbaren.

§ 10 Fertigstellungstermine und höhere Gewalt

Genannte Fertigstellungstermine sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich bestätigt, unverbindliche Richtwerte. Sie setzen die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers (§ 7) voraus.

Bei höherer Gewalt – darunter Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe, Infrastrukturausfälle, gesetzliche oder behördliche Maßnahmen sowie Störungen bei Vorleistungserbringern – verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer solcher Ereignisse.

Dauert ein solches Ereignis länger als 8 Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

§ 11 Hosting, Backups und Verfügbarkeit

Der Auftragnehmer bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der gehosteten Websites. Eine Verfügbarkeit von 100 % kann technisch nicht garantiert werden. Geplante Wartungsfenster werden dem Auftraggeber nach Möglichkeit im Voraus mitgeteilt.

Backups: Der Auftragnehmer erstellt im Rahmen des Hosting-Vertrags regelmäßige Datensicherungen. Diese dienen der internen Wiederherstellung im Fehlerfall und ersetzen keine eigenverantwortliche Datensicherung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, eigene Kopien seiner Inhalte (Texte, Bilder, Daten) vorzuhalten.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch Umstände entstehen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Hardwareausfall beim Hoster, höhere Gewalt), sofern er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei der Einrichtung von Backupprozessen beachtet hat.

§ 12 Browserkompatibilität und Testumgebung

Der Auftragnehmer testet die erstellten Websites auf den zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen Versionen folgender Browser: Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge und Apple Safari, jeweils auf Desktop und mobilen Endgeräten.

Ältere Browserversionen, Spezial-Browser sowie nach der Abnahme erscheinende Browser-Updates sind nicht Bestandteil der Gewährleistung. Darstellungsprobleme, die durch nachträgliche Browser-Updates entstehen, können als kostenpflichtige Zusatzleistung behoben werden.

§ 13 Gewährleistung

Der Auftragnehmer beseitigt Mängel seiner Leistungen, die innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme gemeldet werden, innerhalb angemessener Frist und kostenlos, sofern der Auftraggeber den Mangel nachvollziehbar beschreibt und reproduzierbar macht.

Kein Mangel liegt vor, wenn das Problem zurückzuführen ist auf:

  1. Änderungen, die der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte vorgenommen haben,
  2. fehlerhafte oder nicht lizenzierte Inhalte des Auftraggebers,
  3. Browser- oder Plattforminkompatibilitäten, die nach der Abnahme entstanden sind,
  4. Eingriffe in den Quellcode durch den Auftraggeber oder Dritte,
  5. Fehler in Drittanbieter-Software (Plugins, APIs, Frameworks), die sich nach der Abnahme manifestiert haben.

§ 14 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und in diesem Fall nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, maximal bis zur Höhe der für den betroffenen Auftrag gezahlten Vergütung des laufenden Vertragsjahres.

Ausschlüsse – keine Haftung für:

  1. Kundeninhalte: Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt oder veröffentlicht (Texte, Bilder, Preisangaben, Produktbeschreibungen etc.). Für die rechtliche Zulässigkeit dieser Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
  2. DSGVO-Compliance der Kundenseite: Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die datenschutzrechtliche Konformität der Website des Auftraggebers, sofern keine ausdrückliche Beauftragung hierfür vorliegt. Der Auftraggeber ist als Betreiber seiner Website selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
  3. SEO und Rankings: Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Positionen in Suchmaschinen, Besucherzahlen oder sonstige Marketing-KPIs.
  4. Drittanbieter-Ausfälle: Für Ausfälle oder Fehler von Drittanbieter-Diensten (Hosting-Provider, Domain-Registrar, externe APIs, Payment-Provider etc.) haftet der Auftragnehmer nicht.
  5. Datenverlust durch Dritte: Für Datenverluste, die durch Angriffe, Hardware-Ausfälle beim Hoster oder höhere Gewalt entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern er die Sorgfaltspflichten bezüglich Backups eingehalten hat.
  6. Mittelbare Schäden: Entgangener Gewinn, Umsatzeinbußen und andere mittelbare Schäden sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 15 Kommunikation und Änderungswünsche

Änderungswünsche und neue Anforderungen sind schriftlich (E-Mail genügt) an den Auftragnehmer zu richten. Mündlich geäußerte Änderungswünsche werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich.

Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Änderungsanforderungen, „Change Requests"), werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern im Angebot kein Kontingent hierfür vereinbart wurde. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über den zu erwartenden Aufwand; der Auftraggeber erteilt den Auftrag ausdrücklich.

Der Auftragnehmer reagiert auf schriftliche Anfragen innerhalb von 2 Werktagen mit einer Eingangsbestätigung oder einer ersten inhaltlichen Rückmeldung. Die tatsächliche Umsetzung richtet sich nach vereinbarten Fristen oder der aktuellen Auslastung.

§ 16 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Hosting- oder Betreuungsvertrags Zugang zu personenbezogenen Daten der Endnutzer des Auftraggebers erhält, werden die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.

§ 17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Kiel.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Auftraggeber wird in der Mitteilung auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können).

Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungsbeginn

Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB mit Annahme des Angebots durch den Auftraggeber, da die Leistungserbringung (Konzeption, Planung, Umsetzung) unmittelbar nach Vertragsschluss beginnt.

Mit der Auftragsannahme bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er damit einverstanden ist, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, und dass er mit Beginn der Leistungserbringung sein Widerrufsrecht verliert.

Sollte ausnahmsweise noch kein Leistungsbeginn stattgefunden haben, gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Der Widerruf ist in diesem Fall schriftlich zu erklären an:

Joviro – Iven Krüger, Holzkoppelweg 20, 24118 Kiel
E-Mail: info@joviro.de

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

© 2026 Joviro. Alle Rechte vorbehalten.